Unser Ziel ist ..., Ihre Sicherheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der A.R.G.U.S. Security Group sowie angeschlossene selbst verwaltende Unternehmen:

DEFSECUR Consulting

DEFSECUR -Defense & Security

ARGUS Security -Handelsvertrieb-, Shop: ARGUSSOT/Sicherheit- und Ortungstechnik (eu)

ARGUS Security -Handelsvertrieb-, Shop: ARGUS-SOT/Ortungstechnik, PSA- Sicherheitsbedarf(de)

 § 1 Allgemeines Geltungsbereich

 1.1 Das Unternehmen A.R.G.U.S. Security Group behält sich vor Nachunternehmer gemäß § 34a GewO ein erlaubnispflichtiges Wach- und Sicherheitsgewerbe einzusetzen. Dabei handelt es sich um Sicherheits- und Servicedienstleistungen. 

 1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen der A.R.G.U.S. Security Group und dem Vertragspartner.

 § 2 Grundsatz zum Vertragsschluss

 2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt und endet mit dem im Vertrag vereinbarten Fristen. Eine Verlängerung der Dienstleistung durch den Vertragspartner muss schriftlich erfolgen. Ein neuer Vertrag wird dann, zur Grundlage der Vertragsverlängerung beigetreten. Die Unternehmen der A.R.G.U.S. Security Group hält sich das Recht vor, eine Verlängerung zu Verweigern. Nach Annahme des Angebots und erhalt der Auftragsbestätigung / Vertrag ist die Dienstleistung verbindlich gebucht.

 § 3 Preise – Zahlungsverzug

 3.1 Stundenverrechnungssätze und jegliche Preise gehen aus der Auftragsbestätigung bzw. Vertrag hervor.

 3.2 Kosten, die durch Polizei o. Feuerwehreinsätze entstehen, weil diese durch das eingesetzte Unternehmen der A.R.G.U.S. Security Group zum Objekt bestellt wurden, hat der Vertragspartner innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.

 3.3 Das Entgelt ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu entrichten. Außer es liegt eine schriftliche Individualabrede zwischen den Parteien vor, die einen anderen Zahlungstermin beinhalten oder einen Abzug rechtfertigen würden. Die Rechnung gilt erst als beglichen, wenn das Unternehmen über den Betrag voll verfügen kann.

 § 4 Begehungsvorschrift / Dienstanweisung

 4.1 Vor Auftragsbeginn erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine objektspezifische Dienstanweisung. Die Dienstanweisung muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und dem Auftraggeber auf Wunsch für seine Unterlagen ausgehändigt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich die objektspezifische Dienstanweisung nicht an Dritte oder Mitbewerber auszuhändigen. Alleine die Dienstanweisung ist maßgebend für die Ausführung der Dienstleistung. Änderungen werden als Anlage an die Dienstanweisung angefügt. Sofern jedoch der Vertragspartner Anweisungen den Arbeitnehmern desSicherheitsunternehmens anträgt, die nicht von der Dienstanweisung gedeckt sind, so hat der Vertragspartner alleine die Verantwortung für etwaige Konsequenzen.

 4.2 In der Dienstanweisung regeln die Vertragspartner alle relevanten Punkte zur Dienstausführung. Rundgänge, Einsatzzeiten, Tätigkeiten, Bestimmungen zur exakten Dienstausführung etc.

 4.3 Vor Dienstausführung wird mit dem Vertragspartner eine Begehung der Örtlichkeit durchgeführt.Bei der Begehung wird gleichzeitig eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz erstellt. Der Vertragspartner wird dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen in die Örtlichkeit einweisen und ggfs. Unterlagen zur Verfügung stellen. Schlüssel, die zur Dienstausführung benötigt werden, sind vom Vertragspartner rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt.

 4.4 Der Vertragspartner erstattet dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen ohne besonderen Auftrag zusätzlich sämtliche entstandenen Kosten, die zur Wiederherstellung der Haussicherheit unbedingt erforderlich sind, für den Fall, dass die in der Dienstanweisung genannte Person des Vertragspartners nicht erreichbar sind. Hierzu kann auch die Bewachung des Objekts zählen.

 4.5 In der Dienstanweisung wird dem Unternehmen eingesetzten Sicherheitsunternehmen das jeweilige Hausrecht übertragen.

 § 5 Vertragsdauer - Kündigung

 5.1 Die Vertragsdauer gilt, sofern nicht anders vereinbart für 6 Monate. Sofern dies nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.

 5.2 Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde.

 5.3 Die Kündigung des Vertrags bedarf stets der Schriftform.

 § 5 Betriebshaftpflichtversicherung

 5.1 Das eingesetzten Sicherheitsunternehmen unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: bei Personenschäden bis € 300.000. bei Sach- und Vermögensschäden bis € 3.000.000. Die vorstehenden Deckungssummen nimmt der Vertragspartner zur Kenntnis.

 5.2 Wünscht der Vertragspartner eine höhere Deckungssumme als unter § 5.1 genannt, so muss dies mit dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group abgesprochen werden. Danach wird das Unternehmen gegen Erhöhung des Entgelts eine Erhöhung der versicherbaren Deckungssumme vereinbaren. Ansonsten wird über diese Summe hinausgehende Schäden durch den Vertragspartner abgedeckt.

 § 6 Haftung

 6.1 Das eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group haftet entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden die durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihr selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind.

 6.2 Im Schadensfall wird der Vertragspartner den Schaden dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group, unverzüglich nach bekannt werden schriftlich mitteilen. In dringenden Fällen erfolgt die Meldung vorab telefonisch. Der Vertragspartner willigt ein dem Unternehmen alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe mitzuteilen und diese überprüfen zu lassen.

 6.3 Die Frist zur Schadenmeldung beträgt eine Woche. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Schadensmeldung bei dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group eingehen.

 6.4 Nach Ablauf der Frist kann eine Schadensmeldung nur geltend gemacht werden, wenn der Vertragspartner ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

 6.5 Bei Anzeige der Ablehnung der Schadenregulierung durch den Versicherer von dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group, wird der Auftraggeber seinen Anspruch gegenüber dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group innerhalb der durch die AHB (§ 19 AHB) festgelegten Fristen gerichtlich geltend machen; andernfalls ist die weitere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber gegenüber dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group mit Ablauf der Frist abgelaufen.

 § 7 Personal

 7.1 Das Weisungsrecht für das eingesetzte Personal, außer es ist Gefahr im Verzug, obliegt dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen. Dem Vertragspartner ist es untersagt außerhalb der zugrundeliegenden Dienstanweisung zu geben. 

 7.2 Das Personal vollzieht seinen Dienst in Dienstkleidung. Der Vertragspartner wendet sich mit Beschwerden nicht an das Personal, sondern ausschließlich an die Geschäftsführung des eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group.Falls nicht anders vereinbart ist, versieht das Personal seinen Dienst in Dienstkleidung.

 § 8 Datenschutz / Vertraulichkeit

 8.1 Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group ggf. mit ihr verbundene Unternehmen die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung des BDSG erheben, speichern, verarbeiten und nutzen werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Dazu gehört auch, dass die Daten an Dritte weitergeleitet werden, dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung beauftragt worden sind. Auch der Auftraggeber wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf dem eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group und deren Mitarbeiter einhalten. § 5 BDSG (Datengeheimnis) gilt. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich darüber hinaus, vertrauliche Informationen, die Ihnen ausschließlich durch den jeweils anderen Vertragspartner im Rahmen der Vertragserfüllung über dessen Geschäftsbetrieb bekannt gemacht werden, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben oder diesen sonst zugänglich zu machen.

§ 9 Nachunternehmer


9.1 Die A.R.G.U.S. Security Group kann zur Dienstausführung auf Unterauftragnehmer zurückgreifen.

§ 10 Unterbrechung der Bewachung

 10.1 Im Kriegs- oder Streikfalle bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, können die eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group den Wachdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung die eingesetzten Sicherheitsunternehmen der A.R.G.U.S. Security Group verpflichtet, die Bewachungsgebühren entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

 § 11 Sonstiges / Gerichtsstand

 11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

 11.2 Für alle im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das bundesdeutsche Recht.

 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, der Sitz der  A.R.G.U.S. Security Group.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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 § 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle abgeschlossenen Verträge, diese durch unseren angeschlossenen Firmenrechtsbeistand individuell mit dem Auftraggeber festgelegt werden.

§ 2 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerruf Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

§ 3 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

§ 5 Inhalte von Bannern und Links

Wir zeichnen uns nicht verantwortlich für den Inhalt von Werbebannern und anderen externen stammenden Inhalten.

§ 6 Sonstiges

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand 77694 Kehl/Rhein (bzw. der Sitz des Verkäufers) vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird oder sich darin eine Lücke befindet, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen. 

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